Die CE-Kennzeichnung von Fahrzeugrückhaltesystemen gem. DIN EN 1317-5 ist ab dem 01.01.2011 verpflichtend.
CE-Kennzeichnung nach DIN EN 1317-5
Das Zertifizierungsverfahren bescheinigt die Konformität der geprüften Fahrzeug- rückhaltesysteme durch:
-Nachweis der Prüfung (Erstprüfung - ITT) nach DIN EN 1317 -2/4
-Technische Beschreibung des Systems und der Leistungfähigkeit
-Bewertung werkseigenen Produktionskontrolle (FPC) des Herstellerwerkes
-Nachweis der Dauerhaftigkeit (Korrosionsschutz durch Verzinkung) CE-Kennzeichnung nach DIN EN 1317-5
-Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung der Produkte
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